Pauschalversteuerung der privaten Nutzung von Elektrofahrzeugen
Die pauschale Versteuerung der privaten Nutzung von Elektrofahrzeugen im Dienstwagenbereich wurde in den letzten Jahren deutlich attraktiver gestaltet, um den Umstieg auf umweltfreundliche Mobilität voranzutreiben. Für reine Elektrofahrzeuge mit einem Bruttolistenpreis bis 100.000 EUR gilt seit dem 1. Juli 2025 die sogenannte 0,25 %-Regel. Das bedeutet, dass monatlich nur 0,25 % des Listenpreises als geldwerter Vorteil versteuert werden müssen, statt wie sonst üblich 1 %. Das entlastet Nutzer und fördert die Verbreitung elektrischer Dienstwagen.
Für teurere Elektrofahrzeuge mit einem Listenpreis über 100.000 EUR sowie Plug-in-Hybride gilt die 0,5 %-Regel. Diese setzt die steuerliche Bemessungsgrundlage auf 50 % des Bruttolistenpreises fest, was ebenfalls eine deutlich geringere Steuerlast gegenüber der Standardregelung darstellt.
Diese steuerlichen Vergünstigungen sind ein wichtiger Baustein der deutschen Elektromobilitätsförderung und erleichtern sowohl Unternehmen als auch Mitarbeitern die Nutzung von Elektrofahrzeugen als Dienstwagen durch niedrigere Steuerbelastungen.
Die Regelungen gelten voraussichtlich bis Ende 2030 und setzen ein starkes Signal für nachhaltige Unternehmensmobilität.
Die pauschale Versteuerung macht die private Nutzung von Elektrofahrzeugen steuerlich attraktiver und unterstützt die ökologische Verkehrswende.
Quellen: VW FS, Belmoto, ADAC