Testament und Nachlass

Die Übertragung von Familienvermögen an die nächste Generation ist gerade unter der aktuellen Rechtslage bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer gründlich zu durchdenken und zu planen. Dabei steht immer im Mittelpunkt, die eigene Altersversorgung zu berücksichtigen und verantwortlich mit der Familie umzugehen.

Nur wer rechtzeitig plant, kann Vermögensverlusten, Streitigkeiten im Familienkreis und hohen Steuerzahlungen aus dem Weg gehen. Dabei ist der Zeitpunkt völlig unabhängig vom Alter, denn ein Erbfall kann in jeder Lebenssituation eintreten.

Selbstverständlich können Sie uns zur Sicherung und Durchsetzung Ihrer testamentarischen Verfügungen als Testamentsvollstrecker bzw. Nachlassverwalter einsetzen.

Unsere Leistungen im Überblick

  • Steueroptimierte Gestaltung zur Erbschaft- und Schenkungsteuer bei Übertragungen zu Lebzeiten und im Todesfall
  • Erstellung von Erbschaftsteuererklärungen und Schenkungsteuererklärungen
  • Beratung zu Geltendmachung von Pflichtteilen, Ausschlagung
  • Steuerliche Bewertung von Vermögen
  • Vertretung bei Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt